Grabauflösungen
Wenn ein Grab aufgelöst wird, sind Angehörige grundsätzlich dazu verpflichtet, nicht nur sämtlichen Grabschmuck, sondern auch den Grabstein zu entfernen.
In seltenen Fällen übernehmen Angehörige diese Aufgabe selbst und nehmen den Grabstein mit nach Hause. Meist kümmert sich ein beauftragter Steinmetz darum, den Grabstein zu entfernen. Im Regelfall müssen Angehörige die Kosten für den Aufwand tragen.
Die sogenannte Ruhezeit bzw. Arbeiten bei Grabauflösungen ist von Gemeinde zu Gemeinde oft unterschiedlich.
Nachfolgend finden Sie einige Links den Friedhofssatzungen der Gemeinden, in denen ich meine Dienstleistungen anbiete.
- Bad Brückenau
- Burkardroth
- Euerdorf
- Geroda / Platz
- Hammelburg
- Oberleichtersbach
- Oberthulba
- Riedenberg
- Schondra
- Schwärzelbach
- Sulzthal
- Wildflecken
- Zeitlofs
Zusammen mit Ihnen und der Gemeinde vor Ort stimme ich mich ab, so dass die Grabfläche nach den Vorgaben der jeweiligen Satzungen wieder hergestellt wird.


